Bürger und Verwaltungen entlasten

Klarer Fokus auf Nutzungsfreundlichkeit und auf sicheren Datenaustausch

Wenn der Staat die Daten der Bürgerinnen und Bürger verarbeitet, müssen höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards gelten. Als Grüne setzen wir uns für ein hohes Maß an Transparenz und Kontrolle ein. Nur so kann Vertrauen in die digitale Verwaltung entstehen.

Und klar ist auch: So ein Bürokratie-Monster wie Elster dürfen wir nicht noch mal verbrechen.

Bürger und Verwaltungen entlasten

Dokumente, die bislang immer wieder neu beantragt und eingereicht werden mussten (beispielsweise Eheurkunde, Meldebescheinigung), sollen künftig nur noch einmal digital hinterlegt werden. Damit entlasten wir Bürger wie auch die Verwaltung. Nach dem Prinzip „once only“ („nur einmal“) können Behörden künftig, mit Einverständnis der Antragssteller, elektronisch die benötigten Dokumente abrufen.

Open-Source bei Entwicklung von IT-Lösungen

Die grüne Bundestagsfraktion hat bereits erfolgreich darauf gedrungen, dass IT-Lösungen der Verwaltung nur einmalig entwickelt und als Open-Source-Software lizensiert werden. Mit der Nutzung von Open-Source lassen sich erhebliche finanzielle Einsparungen und eine Verbesserung der IT-Sicherheit erzielen. Digitale Lösungen lassen sich dann teilen, wiederverwenden und aktualisieren. Außerdem wird damit sichergestellt, dass die digitale Infrastruktur in Behörden nicht von IT-Konzernen abhängig ist. Ein Vorrang für Open-Source ist nun bereits im Gesetzentwurf vorgesehen.

Ende-zu-Ende-Digitalisierung

Es ist ebenfalls vorgesehen, dass der Bund bei seinen wesentlichen elektronischen Verwaltungsleistungen nicht nur die Kommunikation mit den Bürgern digital anbietet, sondern auch die gesamte Abwicklung der Verwaltungsverfahren elektronisch durchzuführen hat. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer vollständigen Digitalisierung der Verwaltung. Wir setzen uns für eine konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung ein. 

Nutzungsfreundlichkeit

Digitalisierung in der Verwaltung ist kein Selbstzweck: Die Menschen müssen stets im Mittelpunkt stehen. Besonders wichtig ist uns, dass digitale Verwaltungsleistungen allen Bürgern leicht zugänglich sind. Niemand sollte IT-Profi sein müssen, um digital mit Behörden kommunizieren zu können. Im Gesetzentwurf ist bereits verankert, dass Bund und Länder durch geeignete Maßnahmen die Nutzungsfreundlichkeit, Barrierefreiheit und einfache Bedienbarkeit für die Bürger sicherstellen müssen. Wir werden uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch dafür einsetzen, diese Vorgaben weiter zu konkretisieren: Nutzungsfreundlichkeit muss künftig Standard sein. Darüber hinaus wollen wir die Bürger mit leicht zugänglichen und verständlichen Beratungsangeboten in die Lage versetzen, ihre Kommunikation mit der Verwaltung problemlos online erledigen zu können, ohne dafür den Weg in das Bürgeramt antreten zu müssen.

Datenschutz und IT-Sicherheit in der Verwaltung

Es muss sichergestellt sein, dass staatliche Stellen auf unsere Daten nur zugreifen können, soweit dies rechtlich zulässig und zur Bearbeitung eines Antrags zwingend erforderlich ist. Wenn Behörden und öffentliche Einrichtungen in das Visier von Hackern geraten, werden sie nicht nur handlungsunfähig, sondern es besteht auch die Gefahr, dass persönliche Daten der Bürger abfließen. Darum setzen wir uns dafür ein, dass bei allen Digitalisierungsprozessen der Grundsatz „Privacy and Security by Design“ gilt: Bei der Entwicklung von digitalen Lösungen müssen Datenschutz und IT-Sicherheit von Anfang an mitgedacht und effektiv implementiert werden.

Damit Bürger stets einen Überblick darüber behalten, welche Informationen der Staat über sie vorhält und austauscht, muss stets ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet sein. Datenübertragungen müssen automatisch protokolliert und für Bürger einsehbar sein.

Dirk Borchers